Voraussetzungen

Unser Gesetzgeber gesteht, aufgrund der potenziellen Gefährlichkeit beim Umgang mit Waffen, nur einem definierten Kreis von Personen das Recht zu dem Sport mit Waffen auszuüben.

Jeder der die folgenden Voraussetzungen erfüllt, kann jedoch (vom Prinzip her) Sportschütze werden:

  • Er bzw. Sie muss mindestens 18 Jahre alt sein,
  • zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes,
  • die persönliche Eignung muss geben sein,
  • die erforderliche Sachkunde muss nachgewiesen werden (Prüfung ablegen),
  • es muss ein waffenrechtliches Bedürfnis nachgewiesen werden.

Zu den genannten Punkten gebe es jeweils (bis auf die Volljährigkeit) noch Einiges zu sagen und wir werden und müssen dies einem Interessenten gerne auch ausführlich erläutern, jedoch kann man die Quintessenz auch folgendermaßen salopp formulieren;

„Wer volljährig ist und nicht gerade die größte Liste an Gewaltverbrechen im Führungszeugnis hat, kein drogenabhängiges Mitglied in einer verbotenen Organisation ist, die Sachkundeprüfung ablegt und regelmäßig zum Schießtraining kommt, sollte im Allgemeinen diese Gesetzeshürde nehmen.“